Aktuelles

Download | Beitrag als PDF
Download | Beitrag als PDF

Das Planfeststellungsverfahren um die geplante Mülldeponie der Deponieklasse 1 wird zum 1.11.2021 eröffnet.
Die amtliche Bekanntmachung kann in folgendem Link eingesehen werden:

Amtliche Bekanntmachung

Das ist das Aktenzeichen für eure Einwendungen im laufenden Planfeststellungsverfahren 

FD 67.32.702.1-1

Des weiteren hat der Landkreis die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Hier könnt ihr diese einsehen:

Download der Antrags-Unterlagen

In dem folgenden Zip-Ordner findet ihr umfangreiche Fakten, wie ihr eure Einwendungen formulieren könnt. Des Weiteren haben wir euch eine Mustereinwendung zum Wertverlust angefügt, die ihr gerne nutzen könnt.

Zip-Ordner (Wissenswertes für Einwendungen)

Diese Informationen helfen euch, Einwendungen sachlich und fachlich richtig zu formulieren.

 

Vorlage Einwendungen

Fragen für Einwendungen

Fakten zum Wertverlust unserer Immobilien

Fakten zum Schutz des Trinkwassers


In medias res… mitten in die Dinge!

Es wird Ernst! Wir erwarten in absehbarer Zeit die Eröffnung des Planfeststellungsverfahren zur geplanten Mülldeponie in Jüdenberg. Damit ist der Kampf gegen die Deponie nicht verloren, jedoch bedarf es nun weiterer Aufklärung und gemeinsamer Anstrengung. Für alle, die uns unterstützen wollen und die ein Interesse daran haben, dass vor ihrer Tür, in ihrer schönen Heimat keine Mülldeponie errichtet wird, haben wir im folgenden Text alles Wissenswerte zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens aufgelistet. Des weiteren stellen wir euch in den folgenden Wochen Informationen und Material zur Verfügung, damit ihr wisst, wie ihr eure Einwendungen gegen das geplante Vorhaben formulieren könnt.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren ist ein komplexes Verwaltungsverfahren. Ziel ist es, einen Konsens über die beste Umsetzbarkeit des geplanten Vorhabens zu erreichen. Um etwas wie eine Deponie bauen und betreiben zu dürfen, ist eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung beantragt ein Unternehmer bei der zuständigen Behörde. Die Behörde prüft den Antrag und beteiligt weitere fachlich zuständige Behörden. Die Behörde kann Verbesserungen der Unterlagen fordern. Wenn sie der Meinung ist, dass die Unterlagen vollständig sind, werden die Antragsunterlagen ausgelegt. Mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt der Unternehmer spezialisierte Ingenieurbüros und Gutachter. Die Erarbeitung der Unterlagen für die Deponie hat viele tausend Stunden gedauert und umfasst mehrere Ordner. Die Prüfung durch die Behörde dauert Monate oder Jahre. Die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung erfolgt durch die Auslegung der Unterlagen. Für die Einsichtnahme der Bürger in die Unterlagen sind 4 Wochen vorgesehen. Innerhalb dieser 4 Wochen und 2 Wochen danach können Bürger Einwendungen formulieren.

Wie läuft das Planfeststellungsverfahren in unserer speziellen Situation ab?

Der Antrag auf Errichtung einer DK1-Deponie in Jüdenberg wurde durch die GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH bei der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Wittenberg eingereicht. Die Aufgabe des Landkreises ist es, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. In der Zeit der Prüfung bittet der Landkreis Träger öffentlicher Belange (Gemeinden und Behörden im Landkreis Wittenberg, die von der Errichtung der Deponie betroffen sind) um deren Stellungnahme. Weiterhin ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Bestandteil des verwaltungsbehördlichen Verfahrens und hat das Ziel, die Auswirkungen der geplanten Deponie auf sämtlich Umweltbelange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Firma, die die Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Zusammenhang für das Verfahren erarbeitet, wurde von der Firma GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH benannt und bezahlt. Unser Verein geht davon aus, dass die Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen und Einreichung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bereits erfolgt sind und als nächster Schritt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu erwarten ist. Hierfür erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Wittenberg und/oder auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg mindestens eine Woche vor Auslegung der Pläne eine Bekanntmachung. In dieser Bekanntmachung müssen Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zur Einsichts- und Einwendungsmöglichkeit, über den Zugang zu den Auslegungsunterlagen und zum Erörterungstermin aufgeklärt werden. Sind dann die Unterlagen zur geplanten Deponie ausgelegt, können diese zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Fotos und Kopien von den Unterlagen dürfen angefertigt werden. Ab dem Zeitpunkt der Auslegung bleiben den Bürgerinnen und Bürgern 6 Wochen, um Einwendungen gegen die geplante Deponie zu formulieren. Ziel der Einwendungen soll sein, den Landkreis davon in Kenntnis zu setzen, welche wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Gefährdungsmomente für Jedermann durch die Deponiepläne entstehen. Jeder, der durch die geplante Deponie betroffen sein wird, darf Einwendungen formulieren. Einwendungen müssen schriftlich beim Landkreis Wittenberg eingereicht werden und die Betroffenheit des Einwendenden muss schlüssig dargestellt sein. Zu guter Letzt wird es einen Erörterungstermin, festgesetzt durch den Landkreis Wittenberg, geben, zu dem geladen wird, der seine Betroffenheit nachvollziehbar abbilden konnte.

Was können wir nun gezielt unternehmen?

Jeder, dessen Belange durch die geplante Errichtung der Mülldeponie berührt werden, hat eine Einwendungsbefugnis. Mögliche Inhalte von Einwendungen können durch folgende Frage erarbeitet werden: Welche Einschränkungen entstehen für mich warum und wie stark durch die Errichtung der Mülldeponie? Als Beispiele sind zu nennen: unsicherer Schul- und Arbeitsweg durch stark zunehmenden LKW-Verkehr, Minderung der Grundstücks- und Immobilienwerte, gesundheitliche Gefahren durch freiwerdende Asbestfasern, Einschränkungen der Freizeitbeschäftigung durch Lärm- und Staubbelastung, wirtschaftliche Verluste touristischer Unternehmen (Eiscafes, Restaurants, Hotels) etc. …

Ziel ist es, zahlreiche, möglichst breit aufgestellte Einwendungen zu erarbeiten.

Einwendungen müssen grundsätzlich 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Landkreis eingegangen sein. 

Download | Vorlage Einwendung

Deponie oder Chemieanlage - oder Beides? Wie die ökologische Zukunft einer Region von einem typischen "Wendegewinner" bedroht wird 
Gegen einen Deponiestandort in Gräfenhainichen nahe Ferropolis hat sich im letzten Jahr eine breite demokratische Mehrheit gebildet. Mehr als 7.000 Bürger, die Stadträte von Gräfenhainichen, Oranienbaum, Kemberg und Dessau-Roßlau, der Kreistag des Landkreises Wittenberg sowie namhafte Politiker vom Bund und vom Land Sachsen-Anhalt haben sich klar gegen eine Deponie ausgesprochen.
 
Trotz aller Gegenstimmen, Bedenken und wissenschaftlicher Erkenntnisse forciert die Firma Papenburg nach Angaben des Landkreises Wittenberg derzeit die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens massiv. Mehr noch: ein Teil der Fläche soll nun zur Errichtung einer Chemieanlage zur Herstellung von Lithium genutzt werden. Anfang der 1990er hatte das niedersächsische Unternehmen das fragliche Gelände von der Treuhand erworben. Auch 30 Jahre später steht nicht das Wohl der Region, sondern der Profit im Vordergrund.
 Lithium ist ein begehrter Rohstoff und unerlässlich für die Herstellung von Batterien aller Art, z.B. für Elektroautos. Der Standort bei Ferropolis punktet hier auf den ersten Blick mit der Nähe zu den Batterie-Produktionsstätten in Bitterfeld und Grünheide (Tesla) und mit der möglichen Wiederbelebung einer tief verwurzelten Industriekultur mit moderner, "grüner" Innovationstechnologie, die sich in bestehende touristische Nutzungskonzepte einfügt.Genaue Recherchen zu solch einer chemischen Anlage offenbaren jedoch ein drohendes ökologisches Desaster.
Zur Lithiumgewinnung, wie sie hier geplant wird, werden große Mengen Erze benötigt. Diese sollen per Schiff und Bahn u. a. aus Kanada und Australien zu uns gelangen. Das Lithium soll hier vor Ort herausgelöst werden: Ein chemischer Prozess, bei dem höchst aggressive Chemikalien zum Einsatz kommen. Für 60 Kilo Lithium muss eine Tonne Erz zerkleinert und ausgewaschen werden (Angaben in Firmenprofilen von AMG und RockTechLithium). Dabei entsteht mehr als eine Tonne Abfall.
 Bei der Verarbeitung fielen 175.000 t Abfälle pro Jahr an, die hier gelagert werden sollen. Die Abfälle entsprechen in ihrem Schadstoffgehalt Deponieklasse I oder II. Bei einer geplanten Erhöhung der Produktion könnten in 20 Jahren bis zu 7 Mio. Tonnen Abfall der Deponieklasse I oder II anfallen. Das ist die doppelte Menge dessen, was die Firma Papenburg ursprünglich geplant hatte - eine gute Erklärung für die verstärkten Bemühungen des Unternehmens. Aus unserer Sicht haben diese Planungen nichts mit grüner Innovation, ökologischer Technologie, Vernunft oder Verstand zu tun. Für den Gremminer See gibt es für die Zeit nach der Entlassung aus dem Bergrecht bereits zahlreiche Konzepte, die Freizeitaktivitäten, Tourismus und Natur in einen harmonischen Zusammenhang setzen. Ein Entwicklungskonzept, das Tourismus direkt neben einer Chemieanlage und/oder Deponie plant, ist keines! Eine Antwort auf unsere Frage, warum diese Chemieanlage und zugehörige Deponie nicht in einem Chemiepark angesiedelt werden können, haben wir bislang nicht erhalten. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Deponie auf diesem Standort nicht errichtet werden kann, da der ungeeignete Untergrund eine schwere Gefährdung für Grund- und Trinkwasser darstellt. Das Gleiche gilt für die geplante Chemieanlage. Wir stehen für grüne Innovationen, Fortschritt, die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze und die Stärkung der Wirtschaftskraft in unserem Land. Stattdessen wird die Zukunft unserer Kinder, lebenswichtiger Ressourcen und der hier lebenden Menschen aufs Spiel gesetzt. Unverständlich für uns, denn selbst im Grundgesetz steht: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ (Art. 20a) In diesem Wahljahr werben die Parteien mit Slogans wie „Vernunft und Verstand für unser Land“. Daher vertrauen wir darauf, dass sie mit Vernunft alle Interessenslagen gleichwertig berücksichtigen und unsere Bemühungen unterstützen, die Errichtung einer Deponie und einer Chemieanlage an diesem Standort zu verhindern.Natur auf der Kippe e.V.

Mit unseren fröhlich-frechen Aktionen der letzten Monate haben wir Politiker und Deponiebetreiber alarmiert!
Die damit aktivierten Energien werden wir im Wahljahr 2021 für die nachhaltige Gestaltung unserer Region zu nutzen wissen!
Update über den aktuellen Stand die geplante Deponie betreffend Zuverlässigkeit…
Kann der Antragsteller dafür bürgen?
 
Die Firma GP Papenburg betreibt auf der vormaligen Kippe Golda-Nord seit dem Jahr 2001 den Sandabbau. Zum 31.12.2020 ist die dafür notwendige Sandabbaugenehmigung des Landkreises erloschen. Nun hat die Firma einen Antrag beim Landkreis gestellt, die Sandabbaugenehmigung zu verlängern.
Nach umfangreicher Recherche und Sichtung vorliegender Antworten auf unserer nach Umweltinformationsgesetz (UIG) an den Landkreis gestellter Anfragen sehen wir die Zuverlässigkeit des Antragstellers aus nachfolgenden Gründen nicht gewährleistet und befürworten die Aussetzung der Genehmigung:
 
> Der Sandabbau durch die Firma erfolgte bereits 2020 außerhalb der genehmigten Fläche.
> Im Rahmen des Sandabbaus hergestellte Baustraßen werden entgegen der Auflagen des Landkreises durch die Firma nicht zurückgebaut, sondern mit Bodenmaterial überdeckt.
> Wir erstatteten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen der widerrechtlichen Einbringung von unaufbereitetem Bauschutt auf dem Kippengelände.
> Es ergeben sich aus den Antworten des Landkreises auf unsere UIG-Anfragen eine Vielzahl von Hinweisen, dass die Firma massiv gegen Berichts- und Dokumentationspflichten verstoßen hat.
> Die auf dem Kippengelände 2019/2020 durch die Papenburg-Gruppe  durchgeführten Bohrungen wurden nicht, wie gesetzlich gefordert, angemeldet. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ein Verfahren wurde eingeleitet.
 
Der Verein "Natur auf der Kippe" e.V. zweifelt die Zuverlässig- und Vertrauenswürdigkeit der Unternehmensgruppe Papenburg aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse an.
Laut Deponieverordnung muss die Zuverlässigkeit des Antragsstellers gewährleistet sein, um die Genehmigung für eine derartige Deponie auszusprechen.
Kann sich die Bevölkerung und die Natur auf diesen möglichen Deponiebetreiber verlassen und das Wohl der Region vertrauensvoll in seine Hände legen?
 

Vertrauen…
 
in die Verwaltungsarbeit des Landkreises?
 
Das Recht auf den Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Demzufolge stellt der Schutz des Trinkwassers ein hohes gesellschaftliches Gut dar.
 
Die Grenzen des Trinkwasserschutzgebietes für die Region Oranienbaum wurden bereits vor vielen Jahren in einem Verwaltungsverfahren festgelegt - vermutlich mit einer fachlich nicht korrekten Grenzlinie. Damals lag eine mögliche Nutzung einer Bergbaufolgelandschaft als Deponiestandort außerhalb der Vorstellungskraft.
 
Spätestens ab 2016 nahm diese Nutzungsmöglichkeit jedoch Gestalt an. Zu einem Vorabgespräch zwischen dem Umweltamt des Landkreises Wittenberg und anderen Akteuren der Region wurde der direkt betroffene Trinkwasserversorger der Region Oranienbaum, die Heidewasser GmbH, jedoch nicht eingeladen. Dies scheint verwunderlich, da sich die gleichzeitige Nutzung eines Gebietes zur Trinkwassergewinnung und zur Deponierung von Schadstoffen grundsätzlich ausschließen. Der Leiter des Umweltamtes Heiko Tschetschorke räumte hier Fehler ein und formuliert, dass dieses Vorgehen so nicht wiederholt werden würde.
 
Der Trinkwasserversorger ist nunmehr bestrebt das Trinkwasserschutzgebiet in seinen tatsächlichen Grenzen auszuweisen. Dies wird jedoch laut Herr Tschetschorke nicht in Erwägung gezogen, denn: „Dieses Vorhaben hätte nur eine Zielsetzung: das Planfeststellungsverfahren zur Deponie zu verhindern.“ Des weiteren formuliert Herr Tschetschorke, dass das Verfahren um die Grenzen des Trinkwasserschutzgebietes vor vielen Jahren einwandfrei abgelaufen sei.
Die Argumentation des Behördenleiters erscheint uns aus nachfolgenden Punkten fragwürdig:
 > Kann ein verfahrensrechtlich korrektes Verfahren, welches jedoch einen unvollständigen Sachverhalt berücksichtigt, nie mehr korrigiert werden?> Sollten nicht inhaltliche, wissenschaftliche und Gründe der Daseinsvorsorge umfassend und ausgiebig vom Umweltamt des Landkreises geprüft werden, um mögliche Schäden von der Bevölkerung des Landkreises abzuwenden?
 
Es drängt sich der Schluss auf, dass nicht die Sorge um sauberes Trinkwasser für 10.000 Menschen Herrn Tschetschorke umtreibt, sondern der Wunsch, ein rechtssicheres Verfahren durchzuführen, um die rechtliche Angreifbarkeit des Landkreises möglichst gering zu halten.
Unser Vertrauen in die korrekte und fürsorgende Arbeit des Umweltamtes verringert sich zunehmend mit den uns zur Verfügung gestellten Antworten. Weitere kritische Nachfragen scheinen unabdingbar…
 

Spendenaufruf:
 
Wir möchten das Verfahren um die geplante Mülldeponie transparent gestalten. Dazu benötigen wir Informationen, die wir kostenpflichtig beim Landkreis anfordern müssen. Auch wenn das Umweltinformationsgesetz (UIG) freien Zugang zu Umweltinformationen schaffen soll, fallen doch Kosten zwischen 50 und 540 Euro pro Anfrage nach UIG an.
Ihr alle könnt uns helfen und uns und unser Vorhaben, die Deponie zu verhindern, unterstützen!
Bitte spendet für „Natur auf der Kippe“!
Per PayPal auf unserer Website www.aufderkippe.org oder per Überweisung - siehe unser schicker Flyer.